Mietrecht Hundekot

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Ein großes Problem kann Hundekot sein. Wie das Mietrecht Hundekot sieht, steht fest. Häufen sich die Haufen, sieht es eine Mietminderung vor. Liegt ständig Hundekot im Treppenhaus, ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Das gleiche gilt,wenn Hundekot nicht regelmäßig vom Spielplatz entfernt wird. Eine Mietminderung ist auch dann möglich, wenn ständig penetranter Gestank aus der Wohnung des Hundebesitzers dringt.

Allgemein geltendes Mietrecht Hundekot sieht vor, dass ein Vermieter den Hundebesitzer, dessen Hund ständig in den Gemeinschaftsgarten macht, nach Abmahnungen und keiner Besserung, fristlos kündigen darf. Auch eine tagtägliche Betreuung eines Hundes, von Bekannten oder Verwandten, fällt unter das vereinbarte Verbot der Hundehaltung im Mietvertrag.

In Fällen in denen nichts über Tierhaltung im Mietvertrag steht, ist die Haltung von Kleintieren erlaubt. Einer ausdrücklichen Genehmigung bedarf es bei gefährlichen Tieren und auch sogenannten Kampfhunden. Ein Vermieter darf auch nicht willkürlich vorgehen und einem neuen Mieter die Hundehaltung verbieten, wenn schon mehrere Mietparteien einen Hund oder eine Katze halten. Mehrfach hat der Bundesgerichtshof entschieden das Kleintierhaltung nicht im Mietvertrag verboten werden kann. Die Hundehaltung ist davon nicht betroffen und kann sehr wohl verboten werden. Mietrecht Hundekot, ein Thema, das täglich die Gerichte beschäftigt. Jeder verantwortungsbewusste Hundeliebhaber sollte sich vor der Anschaffung mit seinem Vermieter auseinandersetzen.

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