Bußgeld Hundekot

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Wer einen netten Vierbeiner zum Freund hat, hat auch Pflichten. Bein Gassi gehen hat unter Androhung eines Hundekot Bußgeldes jeder Hundebesitzer die Pflicht, das hinterlassene Geschäft des Tieres zu beseitigen. Zuerst folgt die Verwarnung, die meist kostenlos ist, in der allerdings die Personalien des Halters aufgenommen werden und bei einer Wiederholungstat schnell zu einem Hundekot Bußgeld führen können.

Beim zweiten Mal kann es also richtig teuer werden. Bis zu 300 Euro müssen Die Herrchen beim ,,Erwischt werden” bezahlen. Auch sollte, für alle Fälle, immer eine Hundekottüte dabei sein. Und auch der Personalausweis, wie ja eigentlich verpflichtend für alle Bürger Deutschlands, sollte immer parat sein. Eine besondere Gefahr, dass unbeabsichtigt Kothäufchen in die freie Umlaufbahn gelangen, ist der Freilauf. Die meisten Hunde gelangen in die verschiedensten Ecken und in Gebüsche oder sogar unter Laub. Hier bleibt der Hundekot der Vierbeiner meist unbemerkt. Jedoch sollte man sich darauf nicht verlassen und zur Vermeidung des Bußgeld Hundekot entsorgen. Denn es sollen in Zukunft öfters Kontrollen gemäß dem Hundekot Gesetz durchgeführt werden. Also keine leichte Zeit für nachlässige Hundebesitzer, aber eine bessere für Spaziergänger, Jogger und Kinder.

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